Innovation, Kreativität und Lernen basieren auf Freiheit, Austausch und Nachahmung – von Sprache, Kulturtechniken, Erkenntnissen, Wissenschaft, Philosophien, Glaube, Design, Produkten, Erfindungen, Innovationen oder Kunst.
Doch es gibt Grenzen der Freiheit und Nachahmung, nämlich dort, wo die Freiheit oder Rechte anderer berührt sind:
Mein Name ist Mark Andres. Ich bin Patentanwalt (seit 1995) und Diplom-Ingenieur des Maschinenbaus und der Energie- und Verfahrenstechnik (seit 1991) und habe umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Intellectual Property (IP) / Gewerblicher Rechtsschutz). Mein Fokus liegt auf dem Patent-, Design-, Marken- und Arbeitnehmererfindungsrecht. Technik, Naturwissenschaft, Kultur und Gesellschaft interessieren und begeistern mich.
Die Entwicklung von individuellen IP- Strategien liegt mir am Herzen – gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten, angepasst für jeden Einzelfall, vom Startup über mittelständische Unternehmen bis zum Konzern, offensiv oder defensiv.
Im Kern geht es darum: Interessen erkennen, die optimale Strategie gemeinsam entwickeln und Ziele durchsetzen.
Teilzuhaben an kreativen Prozessen und deren Ergebnissen und diese strategisch rechtlich weiter zu verarbeiten, zu Rechten oder (Rechts-) Positionen und Erreichung von Zielen, ist inspirierend und befriedigend, ebenso der intellektuelle und menschliche Austausch bei der gemeinsamen Lösung von Problemen.
Ich arbeite als Patentanwalt in eigener Kanzlei (ohne Vertretungsübernahmen gegenüber Patentämtern oder Gerichten) und als Mitarbeiter bei Eisenführ Speiser. Auch bin ich im Vorstand der Stiftung Bremer Wertpapierbörse tätig, im Stifterverband, im Vorstand des Freundeskreises des Wilhelm-Wagenfeld-Hauses und seit 2004 Mitglied im Rotary Club Bremen.
„Soll ich ein Patent, eine Marke oder ein Design anmelden und wie für welche Länder?
„Ist eine Geheimhaltungsstrategie für meine Organisation machbar und besser als Schutzrechtsanmeldungen?
„Kann ich meine (Eigentums-) Rechte und wirtschaftlich-strategische Ziele gegen Nachahmer durchsetzen, mit welchen Mitteln und auf welchem Weg genau mit welchen Kosten und Risiken?“
„Wie verhalte oder verteidige oder ich mich gegenüber Rechten Dritter?“
„Mit welchen Maßnahmen können wir die Marktposition und den Wert unseres Unternehmens stärken durch geistige Eigentumsrechte (IP)?“
Patente und Gebrauchsmuster als technische Schutzrechte schützen technische Merkmale, Erfindungen, verkörpert in Gegenständen und Produkten aller Art.
Durch jede Patentanmeldung offenbart die Erfinderin oder der Erfinder eine (technische) Erfindung der Allgemeinheit und erhält – im Falle des Vorliegens der Schutzvoraussetzungen – ein zeitlich befristetes und territorial beschränktes ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht durch ein Patent, welches durchsetzbare Rechtsansprüche gewährt.
Das Neue und Erfinderische einer anzumeldenden Erfindung muss durch Diskussion und Prüfung herausgearbeitet und das rechtliche Machbare im Lichte des Standes der Technik ermittelt werden. Häufig sind mehrere Erfindungsaspekte in technischen Entwicklungen enthalten bis versteckt. Zur Erlangung von oft sehr wertvollen Patenten ist die Formulierung der Patentansprüche essenziell und entscheidet maßgeblich über die Qualität. Erfahrungen aus Patentverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren beeinflussen bei der Formulierung den Wert von Patenten.
Die Begutachtung von Patenten Dritter, die Vermeidung von Patentverletzungen durch Umgehungslösungen („design around“) oder die Vernichtung von störenden Patenten sind regelmäßig Teil einer Patentstrategie bzw. von kommerziellen Risikobetrachtungen. Rechteinhaber brauchen belastbare Antworten auf die Fragen, ob eigene Patente, Designrechte oder Marken gegen unbefugte Benutzer durchgesetzt oder alternativ durch Lizenzierung verwertet werden sollten. Restrisiken sind nicht auszuschliessen.
In bestimmten Konstellationen ist eine Geheimhaltungsstrategie (know-how-Sicherung) gegenüber einer Schutzrechtsanmeldung vorzuziehen, die regelmäßig zu einer Veröffentlichung der Anmeldungsgegenstände führt.
Designschutz zum Schutz ästhetischer Gestaltungen von Produkten aller Art wird häufig isoliert oder auch ergänzend zum Schutz durch technische Schutzrechte (Patent oder Gebrauchsmuster) ein Mittel der Wahl zum Schutz des geistigen Eigentums sein.
Im Einzelfall muss für den jeweiligen Produkt-Gegenstand abgewogen werden, ob die Registrierung eines Designs – länderspezifisch – sinnvoll ist.
Designs sind unter Umständen auch über das Urheberrecht geschützt. Hierbei geht es um Werke, die die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegeln, dessen freie und kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringen und dem Werk einen einzigartigen Aspekt verleihen.
Marken, Unternehmenskennzeichen aller Art, beispielsweise Wortzeichen, Logos, Bildzeichen bis hin zu Positions- oder Hörmarken, haben oft großen Wert, der durch steigende Bekanntheit noch wächst. Man sollte deshalb zum Aufbau eines eigenen Marken- Portfolios abgewogene Entscheidungen treffen und wiederkehrend neu bewerten, um wichtige Unternehmenskennzeichen zu schützen.
Recherchen nach (älteren) Rechten Dritter und eigene Markenregistrierungen werden öfters vernachlässigt oder vergessen, was eine Weiterbenutzung der eigens kreierten Kennzeichen gefährden kann. Recherchen nach eventuell entgegenstehenden Rechten Dritter und passgenaue eigene Markenanmeldungen sind deshalb wichtig.
Soweit möglich, ist es neben oder statt Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten zweckmäßig, durch wirksame Sicherungsmaßnahmen wertvolle Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich zu machen und geheim zu halten.
Dies kann z.B. nicht öffentlich zugängliche Herstellungsprozesse, Material- oder Produkteigenschaften, Stoffzusammensetzungen, Rezepte oder Algorithmen oder Software betreffen. Im jeweiligen Einzelfall ist insoweit die beste gangbare Strategie zu definieren.